Um Lärmbelastung zu reduzieren, wird es auf der Verbindungstraße zwischen Dortmund und Castrop-Rauxel künftig ruhiger. Die Stadt plant, im Laufe des Jahres 2026 ein neues Tempolimit einzuführen.
Die verkehrsreiche Kreuzung in Kirchlinde ist im Herbst 2023 bereits in drei Richtungen zur Tempo 30-Straße geworden. Die Maßnahme dient vor allem dem Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner. Nun soll auch die bislang noch nicht angepasste Strecke folgen: Auf der Frohlinder Straße in Richtung Castrop-Rauxel wird die Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 40 km/h reduziert.
Der betroffene Abschnitt ist etwa 700 Meter lang und reicht von der Kreuzung Kirchlinder Straße bis zur Heckelbeckstraße. Entlang dieser Strecke befinden sich unter anderem das Einkaufszentrum Kirchlinde, eine Tankstelle sowie das Katholische Krankenhaus Dortmund-West. Grundlage für die neue Regelung ist der aktuelle Lärmaktionsplan von 2024 der Stadt Dortmund. Dieser sieht vor, die Belastung durch Verkehrslärm entlang stark genutzter Straßen spürbar zu senken. Während in anderen Bereichen rund um die Kreuzung bereits Tempo 30 umgesetzt wurde, reicht auf der Frohlinder Straße laut Umweltamt eine Reduzierung auf 40 km/h aus, um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten.
Tempo 40 gar nicht so selten
Tempo 40 ist in Dortmund kein Einzelfall. Auch auf Teilen der Mallinckrodtstraße wurde die Geschwindigkeit bereits entsprechend angepasst, weitere Abschnitte – etwa auf der Bornstraße oder dem Lütgendortmunder Hellweg – sollen in diesem Jahr folgen, erklärt uns Pressesprecherin Alexandra Schürmann.
Die Frohlinder Straße zählt zu den zentralen Verbindungsrouten in Richtung Castrop-Rauxel und wird stark vom Durchgangsverkehr genutzt, insbesondere im Zusammenhang mit der OWIIIa und der A45. Die Umsetzung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung liegt beim Tiefbauamt. Ein genauer Zeitpunkt für die Aufstellung der neuen Schilder steht allerdings noch nicht fest.
Der Lärmaktionsplan basiert auf einer europaweiten Vorgabe. Städte sind verpflichtet, die Lärmbelastung regelmäßig zu analysieren und entsprechende Maßnahmen festzulegen. In Dortmund wurde der erste Plan 2014 eingeführt, die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2024.

















