Die Stadt Waltrop plant in unmittelbarer Nähe zur Dortmunder Stadtgrenze die Gewerbefläche „Im Dicken Dören“. Diese soll in rund 200 m Entfernung zu einer bestehenden Wohnbebauung in Mengede entstehen. Trotz umfangreicher Einwendungen der Stadt Dortmund wurde dennoch das nötige Änderungsverfahren zum Regionalplan von Waltroper Seite angestoßen.
Der Regionalverband (RVR) soll am 25. September darüber entscheiden, ob eine bisher als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich und regionaler Grünzug ausgewiesene Fläche in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) umgewandelt wird. Aus Sicht der GRÜNEN in Mengede und im Rat der falsche Weg. Der Planungsausschuss des RVR hat in seiner Sitzung am 2. September noch keine Entscheidung getroffen.
„In Zeiten von Klimawandel will man sich mit dieser Änderung des Regionalplans über sämtliche Einwände des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde hinwegsetzen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. In dem seit 2015 laufenden Verfahren haben neben den Umweltverbänden sowohl die Bezirksvertretung Mengede als auch die Stadt Dortmund immer wieder auf die schwerwiegenden Auswirkungen auf den Naturraum hingewiesen“, zeigt sich Axel Kunstmann, Mitglied der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mengede, verärgert.
Die zur Diskussion stehende Fläche ist Teil des regionalen Grünzugs. Sie liegt in direkter Nähe zum Naturschutzgebiet und zur Wohnbebauung Groppenbruch und grenzt südlich an den renaturierten Groppenbach. Die Aue des Groppenbaches ist im Landschaftsplan-Entwurf der Stadt Dortmund als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Auch die GRÜNEN im Rat teilen die von den Anwohner*innen vorgebrachten Bedenken aus planungs- und naturschutzfachlicher Sicht – sowohl was die Fragen des Immissionsschutzes der angrenzenden Wohnbebauung angeht als auch den Erhalt des Freiraums und des regionalen Grünzuges. Auch wenn der Wunsch, einem ortsansässigen Unternehmen eine Perspektive zu ermöglichen und damit auch Arbeitsplätze vor Ort zu sichern, aus Waltroper Sicht nachvollziehbar sei. Hier stünden sich unterschiedliche Interessen gegenüber, deren Abwägung allerdings nicht die berechtigten Belange der Dortmunder Bürger*innen und des Landschafts- und Klimaschutzes ausblenden dürfe.