Großen Grund zur Freude haben die Mitglieder des „Aktionsbündnis: Nein! Zum Industriegebiet im Dicken Dören“ über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster. Mit diesem Urteil ist der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 92 „Im Dicken Dören“ der Stadt Waltrop für unwirksam erklärt worden.
Aus diesem Grund hatte das Aktionsbündnis zu einer Infoveranstaltung in das Heimathaus am Widum eingeladen, um über das Urteil und die weitere Vorgehensweise zu berichten.
Stefanie Hugot vom Aktionsbündnis gab zunächst einen Überblick über den aktuellen Sachverhalt, der sich wie folgt darstellt:
Das OVG hat dargelegt, dass der B-Plan in mindestens 5 Punkten nicht rechtsgültig ist. Unter anderem wurde aufgeführt, dass Festsetzungen für die Gliederung des Industrie- bzw. des Gewerbegebietes, die Abstandsklassen, die Emissionskontingentierung und die Kategorisierung der Nutzungen fehlerhaft sind. Die vorsitzende Richterin Dr. Gudrun Dahme schätzte diese Fehler als nicht heilbar ein. Damit muss der Bebauungsplan aller Wahrscheinlichkeit nach neu aufgestellt werden.
Auch der Bebauungsplan „Im Wirringen“, der von der Stadt Waltrop als Ausweichplan für Industriebetriebe festgelegt wurde, die aufgrund der Emissionskontingentierung des B-Plans „Im Dicken Dören“ sich dort nicht ansiedeln können, wurde als nicht geeignet eingestuft und damit für dieses Vorhaben als unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Damit steht die Stadt Waltrop wieder am Anfang des Verfahrens. Ob dann allerdings die Fördermittel des Landes in Höhe von 12,4 Millionen Euro noch in Anspruch genommen werden können, ist mehr als fraglich. Das Land NRW hat Waltrop zur Auflage gemacht, die Fördermittel innerhalb von drei Jahren zu verbauen.
Der nächste Schritt wird sein, über die Anwaltskanzlei zu erwirken, die illegalen Bautätigkeiten unverzüglich einstellen zu lassen, denn jetzt agiert die Stadt Waltrop im Außenbereich und nicht mehr auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Vorbereitungen von Baufeldern und Erschließungsmaßnahmen sind mit dem heutigen Tag nicht mehr genehmigungsfähig.
Heinz Aarsen vom Aktionsbündnis erklärte: „Die Einwohner der Groppenbrucher Straße sind glücklich, dass damit am Kanal wieder Ruhe einkehrt und ein Industriegebiet so nah an einem Wohngebiet voraussichtlich nicht realisiert werden kann. Die Richterin hat im Verfahren zudem festgestellt, dass die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner schon jetzt sehr hoch ist. Der ausdrückliche Dank geht an alle Unterstützerinnen und Unterstützer und an die Familie aus der Groppenbrucher Straße, die sich der Stadt Waltrop mit einer Klage mutig entgegengestellt hat. Diese Entscheidung des OVG-Münster ist ein wichtiger Etappensieg zur Verhinderung des Industriegebiets „Im Dicken Dören“. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass das Industriegebiet dauerhaft verhindert wird. Dafür bedarf es weiterhin der Unterstützung aller Mitstreiterinnen und Mitstreiter, sowohl ideell als auch insbesondere materiell, um die bereits entstanden und noch folgenden Kosten zu decken.“
Zur Refinanzierung der noch zu zahlenden Verfahrenskosten in Höhe von über 10.000 Euro sind bereits Spenden-Aktionen wie ein Straßenfest auf der Groppenbrucher Straße und ein Stand auf dem Mengeder Adventsmarkt geplant. Der Heimatvereinsvorsitzende Hans-Ulrich Peuser wird die Spendeneinnahme aus seinem nächsten Orgelkonzert „Rock And Pop Meet Organ“ in Castrop-Rauxel dem Aktionsbündnis zur Verfügung stellen. Ebenso hat die Bezirksvertretung Mengede ihre Unterstützung zugesagt.
Ein Spendenkonto wurde bereits eingerichtet:
Stichwort: Dicker Dören
DE43440501990071001024
Sparkasse Dortmund

















