Die 2G-Regel gilt ab sofort auch für den Besuch in den Bibliotheken.
Das ergibt sich aus der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Wer die Zentralbibliothek oder die Stadtteilbibliotheken, das Institut für Zeitungsforschung oder das Fritz-Hüser-Institut besuchen will, muss also vollständig geimpft sein oder eine Genesung nachweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren.
Außerdem müssen die Besucher*innen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln nach der Coronaschutzverordnung einhalten und einen medizinischen Mund- und Nasenschutz auch an den Arbeitsplätzen und auf den festen Sitzplätzen tragen.
Aufgrund der aktuell gültigen Regeln können die Leihfristen entliehener Medien über die sonst möglichen Verlängerungszeiträume hinaus telefonisch verlängert werden: (0231) 50-23241.