Nachdem der umstrittene Auftritt von Daniele Ganser in den Westtalenhallen abgesagt worden war, hat nun mit Entscheidung vom 8. März 2023 das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einem Antrag der Veranstalterin stattgegeben und die Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung zu einer Einwirkung auf die Westfalenhalle GmbH zwecks Durchführung der in der Westfalenhalle geplanten Veranstaltung von Daniele Ganser verpflichtet.
Die Stadt wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig.