Selbst einfache Beerdigungen kosten schnell 3000 bis 5000 Euro: Wer das nicht seinen Angehörigen überlassen möchte, sollte sich frühzeitig mit der Bestattungsvorsorge beschäftigen.
Hierbei gilt es allerdings einiges zu beachten. Zuerst sollten Sie sich einen Eindruck von den anfallenden Ausgaben verschaffen:
- Das sind zunächst einmal die Kosten für den Bestattungsunternehmer, für die Erledigung von Formalitäten, das Waschen, Einkleiden und Überführen der Leiche oder den Kauf des Sarges.
- Nicht zu vernachlässigen sind auch kommunale Abgaben wie Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren.
- Hinzu kommen private Kosten für Trauerkleidung, Todesanzeige, Totenbriefe, Blumen beziehungsweise Kränze und die Bewirtung nach der Beisetzung.
- Und nach der Beerdigung fallen Kosten für Grabpflege und eventuell für einen Grabstein an.
Möchten Sie die Kosten genauer einschätzen oder sich sogar schon einen Bestatter aussuchen, lohnen sich Vergleiche mehrerer Unternehmen am Ort. Wollen Sie also zum Beispiel bereits vorab eine Vereinbarung für eine Beerdigung treffen, fragen Sie nicht nur bei einem Bestatter nach, sondern bei mehreren!
Sparpläne
Es kann sinnvoll sein, einen bestimmten Betrag Monat für Monat anzusparen und auf ein Geldmarkt-, Festgeld- oder einen Banksparplan einzuzahlen. So sorgen Sie mit kleinen Raten über einen längeren Zeitraum vor und legen das Geld gezielt beiseite. Ihre Hinterbliebenen wissen dann genau, welches Geld sie nach Ihrem Wunsch für die Bestattung verwenden können. Wenn Sie einen solchen Sparplan für Ihre Beerdigung einrichten, halten Sie das schriftlich und in Ihrem Todesfall gut erreichbar fest.
Vorsorglicher Vertrag mit einem Bestatter
Sie können außerdem bei einem Bestattungsunternehmen einen so genannten Bestattungsvorsorgevertrag schließen, in dem Sie bei der Gelegenheit auch gleich die Form der Bestattung, die Art des Sarges und andere Einzelheiten schon zu Lebzeiten festhalten können. Es wird eine bestimmte Summe für diese Leistungen festgelegt. Wenn Sie das Geld schon zur Verfügung haben, können Sie sie sofort einzahlen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW