Der Westfalenpark ist seit heute (17. November) nur noch für geimpfte oder genesene Besucher*innen zugänglich.
Die 2G-Pflicht gilt für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr.
Um die Kontrollen durchführen zu können, ist der Eintritt in den Park ab sofort nur noch eingeschränkt möglich.
- Die Eingänge Ruhrallee und Baurat-Marx-Allee sind täglich von 9 Uhr bis 18.Uhr geöffnet.
- An den Eingängen Buschmühle und Florianstraße ist der Eintritt täglich bis 20 Uhr möglich.
- Zusätzlich sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 18 Uhr die Eingänge Hörde und Blütengärten sowie – nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte – der automatische Eingang an der Parkakademie geöffnet.
- Die Eingänge Blütengärten, Hörde und ParkAkademie bleiben montags bis freitags geschlossen.
Inhaber*innen einer Jahreskarte oder Dortmund-Passes ohne gültigen 2G-Nachweis haben bis auf weiteres leider keinen Zutritt zum Westfalenpark.
Auch der Kauf einer Jahreskarte ist nur gegen Vorlage eines 2G-Nachweises (Impfbestätigung, Genesung) möglich.
Die Beschränkung auf 2G gilt auch für den Besuch und die Nutzung aller Einrichtungen im Westfalenpark sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren im Schulbiologischen Zentrum im Botanischen Garten Rombergpark.