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Home Dortmund

DSW21 lässt sich ins Lobbyregister eintragen

Vorstandsvorsitzender Guntram Pehlke betont: Die freiwillige Maßnahme soll Transparenz und Vertrauen stärken

von Wir in Dortmund (SK)
17. Mai 2022
in Dortmund, Wirtschaft & Technik
Lesezeit: 2 Minuten
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Guntram Pehlke, Vorstandsvorsitzender von DSW21. (Foto: DSW21)

Guntram Pehlke, Vorstandsvorsitzender von DSW21. (Foto: DSW21)

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Lange hat die Politik darüber debattiert und es im März 2021, noch unter der Großen Koalition, schließlich verabschiedet: Seit dem 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) nunmehr in Kraft. Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) hat sich jetzt eintragen lassen. Freiwillig!

Wertfrei ausgedrückt meint „Lobbyismus“ die Vertretung von Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft. Tatsächlich aber haftet ihm der permanente Verdacht der unzulässigen Einflussnahme auf Politiker*innen und deren Entscheidungen an – nicht zuletzt aufgrund einiger Affären und Skandale in der jüngeren Vergangenheit. Die Einrichtung des öffentlich einsehbaren Lobbyregisters soll im ersten Schritt die Transparenz und im zweiten das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik erhöhen.

„Als Aktiengesellschaft unterliegt DSW21 den ohnehin schon strengen Vorgaben des deutschen Aktienrechts“, sagt Guntram Pehlke, Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Stadtwerke AG. „In diesem Rahmen stellen wir unsere Entscheidungswege und Geschäftsprozesse so transparent und nachvollziehbar wie möglich dar.“ Allerdings verspürt DSW21 als kommunales Unternehmen, das sich zu 100 Prozent im Besitz der Stadt Dortmund befindet, „eine ganz besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“. Dieser Verantwortung komme man selbstverständlich nach – u. a. durch strenge Compliance-Regelungen und eine interne Revision. Als vor einigen Wochen aus dem Aufsichtsrat von DSW21 heraus die Idee an den Vorstand herangetragen wurde, sich ins Lobbyregister eintragen zu lassen, zögerten die Verantwortlichen nicht lange.

Der Eintrag, das ist Guntram Pehlke wichtig, erfolgte freiwillig. Denn die Rechtsauffassung von DSW21 ist klar: Die Eintragungspflicht greift bei den Dortmunder Stadtwerken nicht, weil sie auf Bundesebene selbst keine Interessenvertretung im Sinne des LobbyRG betreiben. DSW21 lässt seine Interessen im Regelfall durch Verbände vertreten, in denen das Unternehmen Mitglied ist: so etwa durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) oder den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Genau solche Mitgliedschaften sind im öffentlich einsehbaren Register aufgeführt. Ebenso die Namen der DSW21-Beschäftigten, die nach außen hin die Interessen des Unternehmens wahrnehmen. Insofern funktioniert das Lobbyregister in zwei Richtungen: Nicht nur Bürger*innen können sich dort informieren. Auch die Adressaten von Lobbyarbeit, vor allem also Politiker*innen, können sich orientieren, wenn Interessen an sie herangetragen werden.

„Wir haben überhaupt nichts zu verheimlichen“, sagt Guntram Pehlke. „Ganz im Gegenteil: Es liegt in unserem eigenen Interesse, Transparenz herzustellen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik zu stärken und nachvollziehbar zu machen, wo und wie Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen.“

www.lobbyregister.bundestag.de/startseite

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