Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund weist darauf hin, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie verschiedene Sonderregelungen in der Pflegeversicherung nochmals verlängert worden sind. Und das betrifft auch den Entlastungsbetrag.
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut und versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, um zusätzliche Hilfe und Entlastung zu finanzieren. Bereits mit Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung, die beispielsweise für sogenannte anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können.
Normalerweise kann die Entlastungsleistung, die man im laufenden Jahr nicht genutzt hat, noch bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres abgerufen werden. Danach verfällt das Angesparte.
Für alle pflegebedürftigen Menschen in häuslicher Pflege gilt nun:
Entlastungsgeld, das sie für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 nicht beansprucht haben, können sie noch bis zum 30. September 2021 ausgeben.
Auch bei der Nachbarschaftshilfe gibt es eine Änderung.
Dem Menschen, der die Pflegebedürftigen ehrenamtlich bei den Anforderungen des Alltags unterstützt, können die Betroffenen als Anerkennung eine Aufwandsentschädigung zahlen und dazu den Entlastungsbetrag verwenden.
Für Nachbarschaftshilfe zahlen die Pflegekassen die 125 Euro eigentlich nur, wenn die Hilfe qualifiziert ist. Die Änderung hier: Die Kassen verzichten befristet bis zum 30. September 2021 auf einen Nachweis.
Bei Fragen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie zur Nachbarschaftshilfe hilft das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund gerne weiter unter Telefon 0231/50-25007 oder 50-26500.
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Region Dortmund, Kleppingstraße 26, 44135 Dortmund. Email: ; Internet: https://alter-pflege-demenz-nrw.de