Das Gesundheitsamt hält aus infektionshygienischer Sicht das vom BVB vorgelegte Konzept für das Spiel am Samstag, 19. September, auf der Grundlage der ab Mittwoch, 16. September, gültigen CoronaSchutzVerordnung für geeignet.
Bevor – in der vom Land definierten Schrittfolge – das Ordnungsamt das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept genehmigen kann, muss das Ordnungsamt dafür aufgrund der überregionalen Bedeutung der geplanten Veranstaltung für das Infektionsgeschehen nach der seit Mittwoch, 16. September, gültigen CoronaSchutzVerordnung das Einverständnis des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) einholen.
Die Stadt Dortmund wartet auf die Antwort des MAGS, damit sie die formelle Genehmigung erteilen darf. Liegt das Einverständnis des Landes vor, steht einer Genehmigung von Seiten der Stadt Dortmund nichts entgegen.