Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 25. Februar in den Stadtteilen Holzen und Syburg wurde am Aktionstag mit einer Sammelmenge von rund 115 Tonnen, davon rund 19 Tonnen Holz, problemlos abgeschlossen. Abfälle, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, wurden nur in geringer Menge am Aktionstag abgeholt.
Bei den Kontrollen durch den Ermittlungsdienst Abfall (EDA) fielen am 24. und 25 Februar erneut zahlreiche „Schrottsammler“ auf, die darauf aus waren, für sie werthaltige Gegenstände aus dem bereitgestellten Sperrmüll abzugreifen. Vier „Schrottsammler“ müssen, nachdem Anzeigen geschrieben wurden, mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Eine der aufgegriffenen Personen war mit einem fahruntüchtigen Fahrzeug unterwegs, sodass sich das Bußgeld noch deutlich erhöhen kann. Der EDA wird seine intensiven Kontrollen und Beratungen an den kommenden Aktionstagen fortsetzen.
Die nächste Aktion findet am heutigen 4. März 2023 im Stadtteil Hörde statt.
Achtung:
Die Einwohnerzahl des Stadtteils Hörde liegt bei rund 26.300 und ist damit 2,5-mal höher als die Einwohnerzahl im letzten Sammelgebiet Holzen/Syburg. Zudem sind die Regiewege vom Stadtteil Hörde zu der im Westen liegenden Umlageanlage sehr weit und damit zeitintensiv. Daher rechnet die EDG damit, dass die Sammlung trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktionstag in der zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden nicht abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.
Die EDG bittet alle Anwohner:innen sehr eindringlich, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.
Denn:
- Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
Wie wird kontrolliert?
Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Bei der letzten Sammlungen fanden die Mitarbeitenden des Ermittlungsdienstes Abfall zahlreiche Hinweise auf die Verursacher:innen von nicht korrekten Ablagerungen, die nach Ansprache die Möglichkeit nutzten und ihre Abfälle wieder wegräumten.
Welche Gegenstände werden abgeholt? Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon (0231/9111-111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 – 17 Uhr, Frei 7 – 16 Uhr. Informationen auch unter www.edg.de