Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund nahm in seiner gestrigen Sitzung (23.5.) den Erlass zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und die damit verbundene, übertragene Aufgabe zum Betrieb eines Intensivtransporthubschraubers (ITH) am Standort Dortmund zur Kenntnis. Damit verbunden empfiehlt der Verwaltungsvorstand dem Rat der Durchführung des Vergabeverfahrens durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum zuzustimmen, um den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot durch die Verwaltung zu erzielen. Weiterhin empfiehlt er das Verfahren zum Betrieb des ITH am Standort Dortmund durch eine/n externen Betreiber*in von einer/m externe/n Berater*in begleiten zu lassen sowie die Einrichtung der für den Betrieb des ITH ab dem 01. Januar 2024 notwendigen vier refinanzierten im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 vorzunehmen.
Abdeckung bis ins Sauerland – 24 Stunden im Einsatz
Auf Grundlage des Luftrettungsbedarfsplanes NRW 2022 wurden per Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) vom Dezember 2022 drei öffentlich-rechtliche Standorte zur Deckung des Transportbedarfs mit einem ITH festgelegt. Neben den Standorten Greven und Köln wurde Dortmund als Standort für den ITH „Christoph Dortmund“ bestimmt, woraus sich ergibt, dass die Stadt Dortmund für den Standort Dortmund die Kernträgerschaft übernehmen muss. Der vorwiegende Einsatzbereich des ITH am Standort Dortmund ist das Ruhrgebiet sowie das Sauerland. Die Disposition für den ITH am Standort Dortmund erfolgt durch die Leitstelle Steinfurt.
Der ITH dient u. a. dazu, einen medizinisch relevanten Zeitvorteil gegenüber bodengebundenen Rettungsmitteln zu verfolgen und wird eingesetzt, wenn die Lage ein schnelleres Eingreifen erfordert, als durch bodengebundene Rettungsdienste möglich ist. Der Betrieb des ITH am Standort Dortmund erfolgt im 24-Stundenbetrieb.
Die Besatzung des ITH „Christoph Dortmund“ setzt sich zusammen aus einem/r Piloten*in, einem/r Notarzt/*-ärztin sowie einer rettungsdienstlichen Fachperson. Der/die Pilot*in wird durch den/die Fluggerätebetreiber*in gestellt. Das einzusetzende notärztliche Personal sowie das rettungsdienstliche Personal werden durch den/die Fluggerätebetreiber*in oder durch die Kernträgerin Stadt Dortmund gestellt. Es ist angedacht, den ITH am Flughafen Dortmund zu stationieren und entsprechende Räumlichkeiten dort anzumieten. Die diesbezüglichen Anforderungen werden derzeit definiert. Der aktuell von der DRF-Luftrettung gewerblich betriebene Standort eines ITH kann als Interimslösung genutzt werden. Die erteilte privatrechtliche Genehmigung läuft voraussichtlich zum 31.12.2023 aus. Ob die langfristig zu nutzenden Räumlichkeiten durch die Kernträgerin Stadt Dortmund oder den/die Fluggerätebetreiber*in gestellt werden, ist im Prozess des durchzuführenden Vergabeverfahrens festzulegen.
Refinanziert durch die Krankenkassen
Die Stadt Dortmund als Kernträgerin des ITH-Standortes Dortmund ist per Runderlass für die Auswahl des/der Fluggerätebetreibers*in, das rettungsdienstlichen Personal sowie der Gewährleistung der Qualitätssicherung der übertragenden Luftrettungsaufgabe sowie dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zuständig. Der Rettungsdienst der Stadt Dortmund nimmt die öffentliche Aufgabe der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr nach Rettungsgesetz NRW als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Entgeltzahlung für den Betrieb des ITH erfolgt dabei nicht durch die Stadt Dortmund, sondern durch die Krankenkassen und ist somit refinanziert. Die Umsetzung des Runderlasses des MAGS NRW für den ITH-Standort Dortmund ist für das 1. Halbjahr 2024 geplant. Für den Fluggerätebetrieb ist durch ein öffentliches Vergabeverfahren ein/e geeignete/r Betreiber*in zu finden. Die Durchführung der Leistung soll im Konzessionsmodell erfolgen.
Kombination von fliegendem und fahrenden Intensivtransport möglich
Der Standort Dortmund ist für den Betrieb eines ITH bestens geeignet, um auf die Veränderungen im Gesundheitssektor zu reagieren. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird die künftige Entwicklung der Luftrettung mitberücksichtigt. Zudem ist beabsichtigt den bodengebundenen Intensivtransport (ITW der Feuerwehr Dortmund) mit dem Intensivtransporthubschrauber zu kombinieren. Hierdurch entstehen neue Fähigkeiten im interhospitalen Intensivtransport für den Standort Dortmund und das östliche Ruhrgebiet. Es ist damit zu rechnen, dass diesen neuen Fähigkeiten im Rahmen der Neuordnung der Krankenhausstruktur durch den Bund eine besondere Bedeutung zukommt.