Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung wird am 13. Mai nach einer kurzen Unterbrechung in den Stadtteilen Marten, Oespel und Kley fortgesetzt. Die EDG hofft, die Aktion am 13. Mai trotz der Größe und Einwohnerzahl des Sammelgebietes mit der Aufstockung der personellen und maschinellen Kapazitäten innerhalb der zulässigen Arbeitszeit abschließen zu können.
Der digitale Abfallkalender (http://www.edg.de/abfallkalender) zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 13. Mai berücksichtigt wird.
Die EDG bittet erneut darum, alle Hinweise für die Sperrmüllsammlung zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Wann muss der Sperrmüll bereitstehen?
Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7:00 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
- ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg.
- für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
- ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen; wenn nötig, gesichert
- gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)
Achtung:
- Die Sammlungen wurden zuletzt häufig dadurch erschwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereitgestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal angefahren werden. Die EDG weist eindringlich daraufhin, den Sperrmüll am Sammeltag vor 7 Uhr herauszustellen.
- Die Regiewege von den genannten Stadtteilen zu der im Westen liegenden Umlageanlage sind sehr weit und damit zeitintensiv. Wenn die Sammlung in der zulässigen Arbeitszeit daher nicht ab-geschlossen werden kann, wird diese in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.
- Die EDG bittet zudem eindringlich darum, das Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Ggenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegen-stände nicht unnötig zu erschweren.
- Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus an-deren Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahn-det werden. Die EDG weist ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu un-terlassen.
- Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungs-gründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.
- Der Ermittlungsdienst Abfall wird am Freitag, 12. Mai, und am Aktionstag, 13. Mai, kontrollieren, ob die Regelungen eingehalten werden.
Welche Gegenstände werden abgeholt?
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.
Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.
Service-Angebote für Gegenstände, die kein Sperrmüll sind
Für Gegenstände, die bei der gebührenfreien Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen werden, stehen vielfältige Service-Angebote zur Verfügung. Hierzu gehören
- die EDG-Recyclinghöfe (Wertstoffe, wie z. B. Glas, Kartonagen, Metall, Hartplastik, Textilien, Leichtverpackungen, Schadstoffe, bis zu fünf Elektrogroßgeräte: gebührenfrei; andere Abfälle, wie z. B. Sperrmüll, Renovierungsabfälle, Grünschnitt und max. 5 Reifen: gegen eine Gebühr)
- die Abholung von Elektro-Altgeräten gegen Gebühr
- Aktionstage für die kostenlose Grünschnittabgabe
Restmüll wie Geschirr, Tapetenreste, Renovierungsreste oder Tüten gehören in die Graue Tonne. Papier/Pappe/Kartonagen können über die Depotcontainer, die haushaltsnahe Papiertonne oder am Recyclinghof entsorgt werden.
Wer den Aktionstag in seinem Stadtbezirk verpasst hat, kann seinen Sperrmüll zu einem der sechs Recyclinghöfe (gebührenpflichtig) bringen oder gegen eine Gebühr den haushaltsnahen Sperrmüllservice nutzen.
Wie wird kontrolliert?
Basierend auf den Erfahrungen der letzten Aktionen wird die EDG in einwohnerstarken Wohnquartieren die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es unter anderem, festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen.
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten außerdem am Telefon (0231/9111-111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo–Do, 7–17 Uhr, Frei 7–16 Uhr). Alle Infos auch unter http://www.edg.de, auf http://www.facebook.com/entsorgungdortmund sowie http:/www.insta-gram.com/edgfamilie