Die Stadt Dortmund führt in der Weihnachtsstadt 2021, in Teilbereichen der Innenstadt und auf den Wochenmärkten erneut eine Maskenpflicht ein. Diese Maskenpflicht dient dazu, der aktuellen Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.
Die Maskenpflicht (mindestens eine medizinische Maske) gilt ab Donnerstag, 25. November, 2021 auf den nachfolgend beschriebenen Veranstaltungsflächen während der festgelegten Öffnungszeiten der Dortmunder Weihnachtsstadt 2021:
- Markt
- Durchgang Markt Reinoldikirchplatz
- Reinoldikirchplatz
- Friedhof
- Hansaplatz
- Platz von Netanya
- Kleppingstraße, südlich des Übergangs Ostenhellweg bis zum Wendehammer Viktoriastraße
- Willy-Brandt-Platz
- Platz von Leeds
- Kampstraße
- Platz Der Deutschen Einheit
- Katharinenstraße
- Katharinenstraße Ecke Kampstraße
- Teilfläche Petrikirchplatz
Die Öffnungszeiten der Weihnachtsstadt sind:
Sonntag: 12 bis 22 Uhr
Montag bis Donnerstag: 10 bis 22 Uhr
Freitag und Samstag: 10 bis 23 Uhr
Die Maskenpflicht gilt ebenfalls in den Fußgängerzonen Westen- und Ostenhellweg – ohne Seitenstraßen – täglich von 9 bis 20 Uhr.
Auf den Flächen der Dortmunder Wochenmärkte ist an den nachfolgenden Örtlichkeiten, zu den genannten Öffnungszeiten ebenfalls mindestens eine medizinische Maske zu tragen:
- Hansamarkt: Mittwochs in der Zeit von 7 bis 14 Uhr und samstags in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf dem Friedensplatz sowie der Prinzenstraße von der Einmündung Hansastraße bis zur Einmündung Olpe. Freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr in der Hansastraße ab Westenhellweg bis hin zur Einmündung Silberstraße.
- Nordmarkt (Innenstadt-Nord): Dienstags und freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem durch die Mallinckrodt-, Lortzing-, Stollen-, und Clausthaler Straße begrenzten Nordmarkt inklusive der angrenzenden Gehwegfläche.–
- Davidismarkt: Samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr in der Davidisstraße von der Von-der-Tann-Straße bis zur Walderseestraße
- Aplerbecker Markt: Donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz Marktplatz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße .
- Brackeler Markt: Donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße.
- Dorstfelder Markt: Freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Wilhelmplatz.
- Evinger Markt: Freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf der Gehwegfläche an der Evinger Str. zwischen Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum Evinger Mitte.
- Hörder Markt: Dienstags und freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz an der „Schlanken Mathilde“ unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstraße (vom Einmündungsbereich der Semerteichstraße bis hin zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstraße).
- Hombrucher Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz Harkortstraße/ Ecke Steinäckerstraße (Marktplatz) und im Fußgängerbereich Harkortstraße zwischen Tannenstraße und Singerhoffstraße.
- Huckarder Markt: Dienstags und freitags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz an der Rahmer Straße (Marktplatz).
- Lütgendortmunder Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Platz an der Limbecker Straße zwischen Haus Nummer 29 und 31 (Heinrich Sondermann Platz). Die Marktfläche endet in nördlicher Richtung des Platzes vor dem mittleren S-Bahn Ausgang.
- Mengeder Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem Marktplatz an der Siegburgstraße.
- Scharnhorster Markt: Donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr auf dem nördlichen Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei.
Die Maskenpflicht gilt nicht:
- für Kinder bis zum Schuleintritt. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen,
- für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist,
- an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen),
- für die Dauer der Einnahme von Speisen und Getränken,
- in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske nur wenige Sekunden dauert,
- für Inhaber*innen sowie Beschäftigte der Einrichtungen bzw. Verkaufsstände, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder Ähnliches) ersetzt wird.
Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 21. Dezember 2021. Danach muss die Verhältnismäßigkeit dieser Verfügung erneut auf den Prüfstand gestellt werden.