In der Straße Silberhecke hat die Stadt Dortmund das Parken am Fahrbahnrand neu geordnet. Die neuen Regeln greifen ab Freitag, den 28. Januar 2022 von 7 Uhr an.
Bereits gestern sind dort temporäre Schilder aufgestellt worden, die ein absolutes Halteverbot in bestimmten Bereichen signalisieren. Für mobile Beschilderungen gilt: Nach dem Tag der Aufstellung müssen sie drei volle Tage stehen, bevor sie am vierten Tag Rechtskraft (Freitag 7 Uhr) entfalten. Bis dahin gilt „altes Recht“ und es kann dort noch geparkt werden.
Die temporären Schilder werden im Frühjahr durch dauerhafte Schilder ersetzt und mit Markierungen auf der Fahrbahn ergänzt. Dies geschieht sobald die Witterung es zulässt.
Buslinie konnte 4 Haltestellen nicht mehr bedienen
Nach der Beschwerde eines Anwohnenden stellte die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes fest, dass sich in der Silberhecke rechtswidriges Parken auf dem Gehweg etabliert hatte. Mit häufigen Kontrollen und Knöllchen konnte dies abgestellt werden. Da aber nun beidseitig parallel gegenüber am Fahrbahnrand geparkt wurde, kam der Bus von DSW21 nicht mehr durch die Straße und vier Haltestellen konnten durch eine Umleitung nicht mehr angefahren werden.
Bei einem Ortstermin mit den beteiligten Behörden und Institutionen, der Hörder Lokalpolitik sowie anwesenden Bürger*innen wurde das alternierende Parken als Lösungsmöglichkeit benannt. Hierbei parken die Fahrzeuge am Fahrbahnrand stets im Wechsel der beiden Fahrbahnseiten.
Mit den Schildern (absolutes Halteverbot) sind nun die Flächen gekennzeichnet, die frei bleiben müssen. Auf diese Weise kann ein Fahrzeug einem entgegenkommenden Bus gut und mit ausreichend Platz ausweichen.
Für Anwohnende und Besucher*innen in der Silberhecke bedeutet diese Lösung allerdings den Wegfall von rund 35 bis 40 Parkplätzen. Dafür jedoch kann der Linienbetrieb von DSW21 wieder aufgenommen werden und die Gehwege stehen gleichzeitig vollständig den zu Fuß Gehenden zur Verfügung. Auch für Radfahrende führt die neue Regelung zu mehr Sicherheit auf der Straße.
Zwei vorgeschlagene Alternativlösungen kommen für die Silberhecke nicht in Frage: Um auf dem Gehweg legal parken zu können, müssen neben dem parkenden Fahrzeug laut Straßenverkehrsordnung noch 2 Meter Restgehwegbreite verbleiben. In der Silberhecke sind die Gehwege jedoch gerade mal 2 Meter breit. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Verkehre in den noch engeren Nebenstraßen erhöhen. Fahrwege der Anwohnenden würden sich ebenfalls verlängern, somit stiege auch die Luftbelastung. Und auch der Busverkehr müsste könnte nur in eine Richtung geführt werden. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass sich das Geschwindigkeitsniveau in Einbahnstraßen meistens erhöht und die Vorsicht der Autofahrer*innen nachlässt.
Apell der Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung bittet darum, diese absoluten Haltverbote auch stringent einzuhalten, denn nur dann kann DSW21 den Linienbetrieb in der Silberhecke auch wieder aufnehmen. Dies soll ebenfalls zeitnah erfolgen.
Aus diesen Gründen wird die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes die absoluten Haltverbote in der Silberhecke kontrollieren und verkehrsordnungswidrig geparkte Fahrzeuge auch abschleppen lassen.