Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien am 18. Juni 2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit an elf Bebauungsplanverfahren der Stadt Dortmund beschlossen.
Betroffen sind die Bebauungsplanverfahren
- aus dem Stadtbezirk Aplerbeck Ap 161 – Aplerbeck Ost – Änderung Nr. 1, 76. Änderung des Flächennutzungsplanes – Aplerbeck Ost – und Ap 234 – Sichterweg -,
- aus dem Stadtbezirk Brackel das Verfahren Br 223 – In den Börten -,
- aus dem Stadtbezirk Hörde das Verfahren VEP Hö 201 – ehem. Stiftsforum östlich Faßstraße – und 80. Änderung FNP,
- aus dem Stadtbezirk Hombruch die Verfahren Hom 245 – Am Gardenkamp – Änderung Nr. 2 und Hom 267 – Kreigershofstraße,
- aus dem Stadtbezirk Innenstadt-West das Verfahren In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – Änderung Nr. 1,
- aus dem Stadtbezirk Lütgendortmund die Verfahren Änderung Nr. 3 Lü 106 – Hallenbad Lütgendortmund – und Änderung Nr. 7 Lü 116 – Kleybredde – und
- aus dem Stadtbezirk Scharnhorst das Verfahren Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen –.
Die Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und weiteren Unterlagen sind im Zeitraum Juli/August für sechs Wochen ausgelegt: in Raum 27 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, Burgwall 14.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen auch über die Internetseite einzusehen: http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/stadtplanungs_und_bauordnungsamt/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplanung/aktuelle_offenlagen/index.jsp.
Wegen der noch anhaltenden Coronapandemie wird gebeten, vorrangig diese Möglichkeit, auch zur Abgabe von Stellungnahmen, zu nutzen. Nähere Details der Beteiligung können den jeweiligen Dortmunder Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Dortmund, entnommen werden. Sie erscheinen jeden Freitag im Internet unter http://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/publikationen/bekanntmachungen_amtsblatt/index.html.
Die Dortmunder Bekanntmachungen können auch in Papierform bei der Dortmund Agentur, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund, zu den üblichen Bürozeiten erworben werden.