Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahl, die Integrationratswahl und – erstmalig – die Wahl des Ruhrparlaments statt. Hierbei entscheidet sich, wer in Zukunft die Verantwortung in Dortmund und in der Metropole Ruhr tragen soll.
Dabei kommt es auch auf Ihre Stimme an. Eine niedrige Wahlbeteiligung kann für eine Demokratie auf lange Sicht nur schädlich sein. Deshalb sollten alle Bürgerinnen und Bürger am 13. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und wählen gehen. Wer nicht wählen geht, unterstützt indirekt und zumeist unbeabsichtigt radikale und extreme Parteien. Das ist nicht im Sinne unserer Stadt und der Demokratie. Und auch die Metropole Ruhr braucht fähige Politiker*innen, die – wie das aktuell zerstückelte ÖPNV-System im Ruhrgebiet deutlich sichtbar macht – im Ruhrparlament helfen, Lösungen zu finden, die das Ruhrgebiet als Ganzes betrachten.
Die Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der Rat und die Bezirksvertretungen gewählt. Jede wahlberechtigte Person kann also drei Stimmen abgeben.
1. Wahlzettel: Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsvorganges der gesamten Verwaltung. Sie/Er leitet und verteilt die Geschäfte und kann sich bestimmte Aufgaben vorbehalten bzw. die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. Dabei obliegt ihr/ihm die Erledigung aller Aufgaben, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorgesehen sind, unter anderem der Vorsitz im Rat und im Haupt- und Finanzausschuss. In beiden Gremien verfügt er/sie über ein Stimmrecht.
2. Wahlzettel: Der Rat der Stadt vertritt die Belange aller Dortmunder Einwohnerinnen und Einwohner und ist daher für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Er ist u. a. für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans verantwortlich, ebenso für die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte sowie die Veräußerung oder Verpachtung von Eigenbetrieben, Gesellschaften oder Beteiligungen.
3. Wahlzettel: Die Aufgaben der Bezirksvertretungen werden in der Gemeindeordnung geregelt und umfassen die Belange, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen. Hierzu gehören u. a. die Unterhaltung und Ausstattung der Schulen und öffentlichen und kulturellen Einrichtungen im Stadtgebiet, die kulturellen Angelegenheiten des Stadtbezirks sowie die Heimat- und Brauchtumspflege.
Die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
4. Wahlzettel: Das Ruhrparlament hat die Aufgabe die gemeinsamen Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus den einzelnen Kommunen innerhalb der Metropole Ruhr zu vertreten und diese zusammenzuführen. Ziel ist es, die Kommunen untereinander zu vernetzen und so eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Die Integrationsratswahl
5. Wahlzettel: Der Dortmunder Integrationsrat besteht aus 27 Mitgliedern, von denen zwei Drittel (18 Mitglieder) von den wahlberechtigten Dortmunderinnen und Dortmundern gewählt werden. Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Dortmunderinnen und Dortmunder, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien und der Bezirksvertretungen.
Quelle: http://www.dortmund.de