Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 18. März in den Stadtteilen Wellinghofen, Wichlinghofen, Menglinghausen, Persebeck, Kruckel und Schnee konnte am Aktionstag problemlos abgeschlossen werden.
In Wellinghofen und Wichlinghofen wurde die Sammlung nachgeholt, die streikbedingt am 11. März aus-gefallen war. Hier wurden rund 140 Tonnen Sperrmüll abgefahren, in den übrigen genannten Stadtteilen waren es rund 89 Tonnen. Abfälle, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, fielen nur in geringer Menge an und wurden am Aktionstag abgeholt.
Die nächste Aktion findet am 25. März 2023 in Barop und Eichlinghofen statt.
Der digitale Abfallkalender (www.edg.de/abfallkalender) zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 25. März berücksichtigt wird.
Die EDG bittet alle Anwohner:innen sehr eindringlich, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.
Denn:
- Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
Achtung:
- Die Sammlung am 11. März wurde häufig dadurch erschwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereitgestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal angefahren werden. Die EDG weist eindringlich daraufhin, den Sperrmüll am Sammeltag vor 7 Uhr herauszustellen.
- Die Regiewege von den genannten Stadtteilen zu der im Westen liegenden Umlageanlage sind sehr weit und damit zeitintensiv. Trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktionstag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden nicht abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.
- Die EDG bittet zudem eindringlich darum, das Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Ge-genstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegen-stände nicht unnötig zu erschweren. Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung ge-wertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die EDG weist ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.
- Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungs-gründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.
Welche Gegenstände werden abgeholt? Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon (0231/9111-111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 – 17 Uhr, Frei 7 – 16 Uhr. Informationen auch unter www.edg.de