Ebenso wie der Westfalenpark (Infos siehe hier) sind auch der Zoo und die drei städtischen Hallenbäder (Nordbad, Südbad, Westbad) ab sofort nur noch für geimpfte oder genesene Besucher*innen zugänglich. Die 2G-Pflicht gilt für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr.
Unter 18-Jährige, Schwangere sowie Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, können mit einem entsprechenden Testnachweis die Angebote nutzen.
In den jeweiligen Kassenbereichen, in den Toilettenanlagen des Zoos und des Westfalenparks, in den Tierhäusern und beim Unterschreiten des Mindestabstandes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht.
Im Zoo werden die 2G-Nachweise am Eingang kontrolliert. Die Tierhäuser sind grundsätzlich geöffnet, lediglich das Amazonashaus (unzureichende Belüftungsmöglichkeit) und das Regenwaldhaus „Rumah hutan“ (unzureichende Belüftungsmöglichkeit, Ansteckungsgefahr für Menschenaffen) bleiben geschlossen.
Inhaber*innen von Jahreskarten oder des Dortmund-Passes ohne gültigen 2G-Nachweis haben bis auf Weiteres keinen Zutritt zum Westfalenpark, Zoo oder zu den städtischen Bädern. Auch der Kauf einer Jahreskarte ist nur gegen Vorlage eines 2G-Nachweises (Impfbestätigung, Genesung) möglich.
Die städtischen Sportanlagen – unter anderem Sporthallen und Sportplätze – sind von den Beschränkungen der 2G-Regeln nicht betroffen.